Alle Bonusse können miteinander kombiniert werden. Die Förderung insgesamt darf maximal 70% der Gesamtkosten betragen. Die förderfähigen Ausgaben für den Heizungstausch liegen höchstenfalls bei 30.000 € für ein Einfamilienhaus bzw. die erste Wohnungseinheit in einem Mehrfamilienhaus.
BEISPIEL
Es ist zu beachten, dass die Obergrenze für förderfähige Ausgaben für den Heizungstausch seit 2024 für ein Einfamilienhaus oder die erste Wohneinheit in einem Mehrfamilienhaus bei 30.000 Euro liegt. Für jede weitere Wohnung beträgt die förderfähige Ausgabengrenze 8.000 Euro.
Zusätzliche Kosten könnten im Rahmen von Effizienzmaßnahmen förderfähig sein. Die genaue Höhe der förderfähigen Ausgaben und weitere Fördermöglichkeiten sollten individuell für Ihr Projekt überprüft werden. Es wird daher empfohlen, stets einen Energieberater hinzuzuziehen, der Ihnen einen Sanierungsplan erstellen kann.
1) Bei Biomasseheizungen wird bei Einhaltung eines Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m3 ein zusätzlicher pauschaler Zuschlag i.H.v. 2.500 Euro gemäß BEG EM Nummer 8.4.7 gewährt.